Gericht darf einen Vaterschaftstest auch ohne Einwilligung des Betroffenen anordnen.
In dem entschiedenen Fall verlangte die Klägerin, den Beklagten, ihren mutmaßlichen Vater, einem DNA Test zu unterziehen und ihn zu ihrem leiblichen Vater erklären zu lassen.
Die Vaterschaft solle in ihre Geburtsurkunde eingetragen werden. Der Beklagte leugnete die Vaterschaft und lehnte einen DNA-Test ab, mithin wollte er sich zu einem solchen nicht zwingen lassen und klagte dagegen.
Der Gerichtshof entschied jedoch gegen den unwilligen Vater und verwies insbesondere auf das Recht der Klägerin hin, zu erfahren, wer ihr Vater sei. Dagegen sei der Test für den Beklagten nur ein kleiner Eingriff in seine Grundrechte, da dieser aus einem einfachen Mundabstrich bestehe und somit das erforderliche Gleichgewicht zwischen den Rechten der Beteiligten hergestellt sei.
Der Gerichtshof war auch der Auffassung, dass die nationale Gesetzgebung einen DNA-Test zur Feststellung der Vaterschaft anordnen dürfe. Ein solcher widerspreche nicht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit oder dem Grundsatz der ?natural justice?.
Der Gerichtshof entschied jedoch gegen den unwilligen Vater und verwies insbesondere auf das Recht der Klägerin hin, zu erfahren, wer ihr Vater sei. Dagegen sei der Test für den Beklagten nur ein kleiner Eingriff in seine Grundrechte, da dieser aus einem einfachen Mundabstrich bestehe und somit das erforderliche Gleichgewicht zwischen den Rechten der Beteiligten hergestellt sei.
Der Gerichtshof war auch der Auffassung, dass die nationale Gesetzgebung einen DNA-Test zur Feststellung der Vaterschaft anordnen dürfe. Ein solcher widerspreche nicht dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit oder dem Grundsatz der ?natural justice?.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil EuGHMR Beschwerde Nr. 62257/15 vom 29.01.2019